Kurzanleitung zum Sterbegeld der Sozialversicherung

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Sterbegeld der Sozialversicherung

Es gibt viele Möglichkeiten, Ihren unvermeidlichen Tod zu planen – einen Sarg auszuwählen, Ihre Begräbnisstätte auszuwählen und eine angemessene Lebensversicherung abzuschließen; Eine der einfachsten Maßnahmen besteht jedoch darin, sicherzustellen, dass Ihre Angehörigen ein Sterbegeld der sozialen Sicherheit erhalten. Diese Gelder werden automatisch von Ihrem Gehaltsscheck gepfändet, in Kredite umgewandelt und in einen Fonds bei der Sozialversicherung eingezahlt. Wenn Sie und Ihre Angehörigen anspruchsberechtigt sind, erhält Ihre Familie nach Ihrem Tod einen Teil des Lebensunterhalts.





Was ist ein Sterbegeld der Sozialversicherung?

Diese Gelder werden auch als Hinterbliebenenleistungen bezeichnet und werden an überlebende Ehegatten und minderjährige Kinder (und unter bestimmten Umständen an Eltern) gewährt, deren Angehörige während ihrer Arbeitsjahre einen Mindestbetrag von Sozialversicherungsleistungen erworben haben. Wie viele Jahre Sie arbeiten müssen, damit Ihre Familie Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen hat, hängt von Ihrem Alter bei Ihrem Tod ab. Je jünger Sie sind, desto weniger Jahre müssen Sie arbeiten. Sie benötigen jedoch nicht mehr als 10 Arbeitsjahre (entspricht 40 Credits), um voll versichert zu sein.

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Das Sterbegeld wird auf zwei verschiedene Arten ausbezahlt:



  • Todesfallkapital : Dies ist eine einmalige Zahlung von der Sozialversicherung an die nächsten Angehörigen oder Leistungsempfänger. Im Januar 2008 betrug dieser Betrag 255 US-Dollar, und es wird nur eine Zahlung pro Familie gewährt.
  • Monatliche Zahlungen : Neben der Pauschalleistung kann die Sozialversicherung auch monatliche Zahlungen an berechtigte Ehepartner und Kinder verteilen.

Die Todesfallleistung entspricht der Höhe Ihrer Sozialversicherungsleistung bei Pensionierung. Wenn Sie beispielsweise sterben, nachdem Sie das volle Rentenalter erreicht haben, kann Ihr Ehepartner ein Sterbegeld von bis zu 100 Prozent Ihrer Grundleistung der Sozialversicherung erhalten. Hat Ihr Ehepartner zum Zeitpunkt Ihres Todes jedoch noch nicht das volle Rentenalter erreicht, erhält er nur zwischen 71 und 94 Prozent Ihrer Grundleistung. Ihr Ehepartner zahlt automatisch 75 Prozent (unabhängig vom Alter), wenn er oder sie ein Kind unter 16 Jahren betreut.

Wer hat Anspruch auf die Hinterbliebenenleistungen?

Es gibt klare Regeln, wer Hinterbliebenenleistungen erhalten kann und wer nicht. Für eine vollständige Liste oder bei Fragen wenden Sie sich am besten an Soziale Sicherheit .



Vorteile für Ehepartner

Damit ein überlebender Ehegatte ein Sterbegeld der Sozialversicherung erhält, muss er oder sie:

  • Über 65 Jahre (oder 50 bei Behinderung)
  • Beliebiges Alter, wenn er oder sie Ihr Kind unter 16 Jahren betreut oder behindert ist
  • Ein ehemaliger Ehepartner, der älter als 60 Jahre ist (50 oder älter, wenn behindert), mit dem Sie mindestens 10 Jahre verheiratet waren
  • Ein Ex-Ehepartner in jedem Alter, wenn er Ihr Kind unter 16 oder behindert betreut

Vorteile für Kinder

Unterhaltsberechtigte Kinder eines verstorbenen Elternteils (oder in einigen Fällen Großelternteile) können ebenfalls Todesfallleistungen der Sozialversicherung erhalten.

Vorteile für Eltern

In bestimmten Fällen können Eltern Hinterbliebenenleistungen erhalten, wenn ihr Kind stirbt. Die Eltern müssen jedoch:



  • 62 oder älter sein
  • Erhalten Sie mindestens die Hälfte der finanziellen Unterstützung von dem verstorbenen Kind

Ein weiterer Gegenstand zum Erinnern

Wenn eine Person, die Hinterbliebenenleistungen bezieht, stirbt, müssen Sie sich unverzüglich an die Sozialversicherung wenden, um die Zahlungen einzustellen. Wenn Sie bereitwillig Zahlungen annehmen, die Ihnen nicht zustehen, können Sie mit einer Geldstrafe belegt werden und müssen das Geld zurückgeben. Auch wenn Sie eine Rente beziehen, die Sie nicht mit Sozialversicherungssteuern eingezahlt haben, wird Ihre Hinterbliebenenleistung gekürzt; Sie können nicht beide Leistungsarten gleichzeitig beziehen. Weitere Informationen zu den Hinterbliebenenleistungen finden Sie in der Website der Sozialversicherung oder rufen Sie (800) 772-1213 an und fordern Sie ein Exemplar der Veröffentlichung SSA-Publikation Nr. 05-10084, August 2007, ICN 468540 an.

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